VPB: Vor Vertragsschluss Baubeschreibungen vergleichen
PRESSEMITTEILUNG
BERLIN. Private Bauherren haben bei Schlüsselfertigbauten das Recht auf eine
umfassende Baubeschreibung, die vor Vertragsschluss übergeben werden muss.
So regelt es das Bauvertragsrecht für alle seit dem 1. Januar 2018
unterzeichneten Verbraucherbauverträge. Der Verband Privater Bauherren (VPB)
gibt zu bedenken, dass die erste Baubeschreibung als Auftakt für die
eigentlichen Verhandlungen über die Leistung gedacht ist. Für diese
Verhandlungen sollten Bauherren ausreichend Zeit einplanen. Der Gesetzgeber
will mit der vorvertraglichen Übergabe der Baubeschreibung nämlich einen
Qualitätswettbewerb ermöglichen. Der Verbraucher soll so die Gelegenheit
bekommen, mehrere Baubeschreibungen miteinander zu vergleichen. Dazu
benötigen Bauherren Zeit, denn sie müssen sich dazu mit einem
Bausachverständigen zusammensetzen, der ihnen erklären kann, ob das Angebot
wirklich ein Rolls-Royce ist oder nicht. Vorvertraglich bedeutet also nicht:
kurz vor der Unterschrift. Und auch wenn eine Baubeschreibung klarer Favorit
ist, sollte man sich mit dem Vertragsschluss so lange Zeit lassen, bis alles
in Ruhe geklärt und verhandelt worden ist, denn nach der Unterschrift unter
den Vertrag ist für die Investition mehrerer Hunderttausend Euro kaum noch
eine Weichenstellung möglich und das Risiko liegt voll bei den Bauherren.
Den Pressetext finden Sie auch zum Herunterladen unter:
www.vpb.de/presse/expertenrat-am-mittwoch
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro,
Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Pressekontakt: VPB-Pressestelle, E-Mail: presse@vpb.de