Expertentipp des VPB

VPB: Vor Vertragsschluss Baubeschreibungen vergleichen

PRESSEMITTEILUNG


BERLIN. Private Bauherren haben bei Schlüsselfertigbauten das Recht auf eine

umfassende Baubeschreibung, die vor Vertragsschluss übergeben werden muss.

So regelt es das Bauvertragsrecht für alle seit dem 1. Januar 2018

unterzeichneten Verbraucherbauverträge. Der Verband Privater Bauherren (VPB)

gibt zu bedenken, dass die erste Baubeschreibung als Auftakt für die

eigentlichen Verhandlungen über die Leistung gedacht ist. Für diese

Verhandlungen sollten Bauherren ausreichend Zeit einplanen. Der Gesetzgeber

will mit der vorvertraglichen Übergabe der Baubeschreibung nämlich einen

Qualitätswettbewerb ermöglichen. Der Verbraucher soll so die Gelegenheit

bekommen, mehrere Baubeschreibungen miteinander zu vergleichen. Dazu

benötigen Bauherren Zeit, denn sie müssen sich dazu mit einem

Bausachverständigen zusammensetzen, der ihnen erklären kann, ob das Angebot

wirklich ein Rolls-Royce ist oder nicht. Vorvertraglich bedeutet also nicht:

kurz vor der Unterschrift. Und auch wenn eine Baubeschreibung klarer Favorit

ist, sollte man sich mit dem Vertragsschluss so lange Zeit lassen, bis alles

in Ruhe geklärt und verhandelt worden ist, denn nach der Unterschrift unter

den Vertrag ist für die Investition mehrerer Hunderttausend Euro kaum noch

eine Weichenstellung möglich und das Risiko liegt voll bei den Bauherren.


Den Pressetext finden Sie auch zum Herunterladen unter:

www.vpb.de/presse/expertenrat-am-mittwoch

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro,

Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111,

E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: VPB-Pressestelle, E-Mail: presse@vpb.de

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