Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WERKHAUS GmbH


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über gutachterliche, sachverständige, planerische und beratende Leistungen zwischen der WERKHAUS GmbH – Architekten · Ingenieure · Sachverständige – nachfolgend „Sachverständiger“ genannt, und ihren Auftraggebern.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Sachverständige ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für künftige gleichartige Verträge, sofern der Sachverständige auf ihre Geltung hinweist und der Auftraggeber nicht widerspricht.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Vertragsschluss, Leistungsgegenstand

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots des Sachverständigen durch den Auftraggeber oder durch Bestätigung des Auftrags durch den Sachverständigen in Textform.

(2) Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

(3) Leistungsgegenstand ist die Erbringung sachverständiger, gutachterlicher, prüfender, beratender oder planerischer Leistungen. Hierzu können insbesondere die Feststellung von Tatsachen, Bewertungen, Ursachenermittlungen, Prüfungen, Beratungen, Ortsbesichtigungen, Dokumentationen, Stellungnahmen, Gutachten und Berichte gehören.

(4) Thema, Umfang und Verwendungszweck der Leistung werden bei Auftragserteilung festgelegt.

(5) Ein bestimmtes wirtschaftliches, rechtliches, technisches oder sonstiges Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.


§ 3 Pflichten des Sachverständigen

(1) Der Sachverständige führt seine Tätigkeit unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen aus.

(2) Geschuldet ist eine ordnungsgemäße sachverständige Leistung auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen, Unterlagen, Erkenntnisse und Untersuchungsmöglichkeiten.

(3) Der Sachverständige darf die für die Leistungserbringung erforderlichen Erhebungen, Untersuchungen, Ortsbesichtigungen, Messungen, Recherchen, Dokumentationen und Auswertungen nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen durchführen oder durchführen lassen.

(4) Werden unvorhergesehene oder über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen notwendig, wird der Sachverständige den Auftraggeber hierüber informieren und vor Ausführung zusätzlicher vergütungspflichtiger Leistungen dessen Zustimmung einholen. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Sicherung von Feststellungen oder Beweismitteln bleiben hiervon unberührt, soweit sie objektiv erforderlich sind.

(5) Der Auftraggeber wirkt daran mit, erforderliche Auskünfte bei Beteiligten, Behörden, Versicherungen, Verwaltungen oder sonstigen Dritten einzuholen. Auf Anforderung stellt der Auftraggeber dem Sachverständigen eine gesonderte Vollmacht zur Verfügung.


§ 4 Pflichten des Auftraggebers, Termine, Ausfallkosten

(1) Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen fachliche Unabhängigkeit oder das Ergebnis der sachverständigen Leistung beeinflussen könnten.

(2) Der Auftraggeber hat alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Auskünfte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereitzustellen.

(3) Das zu untersuchende Objekt ist zum vereinbarten Termin prüfbereit zu halten. Soweit für Untersuchungen, Öffnungen, Zugänge, Sicherungen oder Hilfsleistungen weitere Personen, Geräte oder Vorbereitungen erforderlich sind, stellt der Auftraggeber diese auf eigene Kosten bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Ortstermin ab oder verschiebt er ihn aus Gründen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, kann der Sachverständige die bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie einen angemessenen Ausfallschaden berechnen.

(5) Für kurzfristige Terminabsagen oder Terminverschiebungen gelten, bezogen auf das für den jeweiligen Termin vorgesehene Honorar, folgende pauschale Ausfallkosten:

  • Absage oder Verschiebung weniger als 15 Kalendertage vor dem Termin: 25 %,
  • Absage oder Verschiebung weniger als 10 Kalendertage vor dem Termin: 50 %,
  • Absage oder Verschiebung weniger als 5 Kalendertage vor dem Termin: 75 %.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Sachverständigen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Erscheint der Auftraggeber oder eine von ihm bereitzustellende Person nicht zum vereinbarten Termin, ist das Objekt nicht zugänglich oder nicht prüfbereit, gilt dies als kurzfristige Terminabsage im Sinne von Absatz 5.

(7) Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Termine, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Unterlagen, fehlende Zugänge oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.


§ 5 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Der Sachverständige und seine Mitarbeitenden verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder der Auftraggeber die Offenlegung gestattet.

(2) Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.werkhaus-aach.de/datenschutz.

(3) Anonymisierte Auswertungen oder statistische Verwendungen sind zulässig, sofern ein Rückschluss auf Auftraggeber, Objekt, Beteiligte oder konkrete Projektumstände ausgeschlossen ist.


§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) An allen vom Sachverständigen erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Gutachten, Stellungnahmen, Prüfberichten, Plänen, Skizzen, Fotos, Berechnungen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen, verbleiben die Urheberrechte und sonstigen Rechte beim Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Eine Weitergabe an Rechtsanwälte, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Verwaltungen, Projektbeteiligte oder sonstige zur zweckentsprechenden Verwendung erforderliche Stellen ist zulässig.

(4) Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, auszugsweise Verwendung, werbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen in Textform, soweit dies nicht bereits vom vereinbarten Vertragszweck umfasst ist.

(5) Arbeitsergebnisse dürfen nicht sinnentstellend, unvollständig oder aus dem fachlichen Zusammenhang gerissen verwendet werden.


§ 7 Vergütung, Nebenkosten

(1) Es gilt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Vergütung. Fehlt eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

(2) Nebenkosten, insbesondere Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Material-, Labor-, Kopier-, Porto-, Versand-, Fremdleistungs- und sonstige Auslagen, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Für gerichtliche Tätigkeiten gelten, soweit anwendbar, die gesetzlichen Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).


§ 8 Zahlung, Verzug

(1) Vereinbarte Vorschüsse sind vor Arbeitsbeginn fällig. Das Resthonorar ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Sachverständige ist berechtigt, die Herausgabe oder Übermittlung von Arbeitsergebnissen von der Zahlung fälliger Vorschüsse oder Abschlagszahlungen abhängig zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

(3) Zahlungsverzug tritt nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Gegenüber Verbrauchern setzt der Eintritt des Verzugs spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung voraus, dass hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

(4) Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte und bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(5) Der Sachverständige kann bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung die weitere Leistung bis zum Ausgleich fälliger Beträge einstellen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


§ 9 Leistungsfristen, Verzögerungen, höhere Gewalt

(1) Leistungsfristen beginnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, erst mit Eingang vereinbarter Vorschüsse sowie nach vollständiger Bereitstellung der für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen.

(2) Bei Umständen, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, ausstehenden Drittinformationen, behördlichen Verzögerungen, witterungsbedingten Einschränkungen oder höherer Gewalt, verlängern sich Leistungsfristen angemessen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit der Sachverständige die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund in Textform kündigen.

(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, kann der Sachverständige die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen. Ersparte Aufwendungen werden für noch nicht erbrachte Leistungen pauschal mit 40 % angesetzt, sofern nicht eine Partei höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen nachweist.

(3) Kündigt der Sachverständige aus einem von ihm zu vertretenden Grund, erhält er nur Vergütung für bis dahin erbrachte und für den Auftraggeber objektiv verwertbare Teilleistungen.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 11 Mängelrechte

(1) Bei sachlich fehlerhaften Leistungen hat der Sachverständige zunächst das Recht zur kostenfreien Nacherfüllung, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(3) Der Auftraggeber soll offensichtliche Mängel nach Feststellung in Textform anzeigen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Ablieferung der Leistung, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten. Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 12 Haftung

(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Sachverständige nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Für einfache Fahrlässigkeit im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende vertragliche Haftungsbegrenzung kann im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.


§ 13 Gerichtsstand, Rechtswahl, Textform

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).


Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung

Diese Verbraucherinformationen und die nachfolgende Widerrufsbelehrung gelten nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.


1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

WERKHAUS GmbH Stadtstraße 41 78267 Aach (Hegau) Telefon: 07774-939094 E-Mail: hubenschmid@wh-ai.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen


3. Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Beginnen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung, bestätigen Sie, dass Sie zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sind.

Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.


4. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.


An

WERKHAUS GmbH Stadtstraße 41 78267 Aach (Hegau) E-Mail: hubenschmid@wh-ai.de


Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

Bestellt am:


Name des Verbrauchers:

 

Anschrift des Verbrauchers:


Datum:

 

Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:


Zustimmung zum Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Ich verlange ausdrücklich, dass die WERKHAUS GmbH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt.

Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulde.

Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die WERKHAUS GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem ich ausdrücklich zugestimmt habe, dass sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.